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Hausordnung der Pension Chartron

Die Anreisezeiten sind
Mo - Fr. 08:00 - 22:00, Sa.10:00 - 22:00, So. 12:00 - 20:00, bei Vorkassebezahlung kann rund um die Uhr angereist und eingescheckt werden. Hierbei gilt: Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Abreise
Schlüsselübergabe am Abreisetag: Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 11:00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer Zustimmung.

Sonderleistung
Das Zimmer ist mit einer Pantryküche ausgestattet. Diese ist nach Benutzung bitte unverzüglich zu reinigen.

Rücksichtnahme
- Wir bitten die Spätheimkehrer, auf die Frühaufsteher Rücksicht zu nehmen (und umgekehrt).
- Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden.
- In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
- Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensions-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
- Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

Reinigung
- Die Zimmer werden regelmäßig gereinigt, sofern es unserem Reinigungspersonal möglich ist ab spätestens 11:00 Uhr die Zimmer zu betreten. Sonntags wechseln wir gerne auf Wunsch die Bettwäsche und Ihre Handtücher.
- Für starke Verunreinigungen muss der Gast selbst aufkommen und dies gegebenenfalls auch bezahlen.

Diebstahl/Haftung
- Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigung, die durch ihn oder seine “Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist verpflichtet, die Einbringung von gefährlichen oder gesetzeswidrigen Gütern (Drogen, Sprengstoff, Waffen u.ä.) der Pension anzuzeigen. Generell haftet die Pension nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.
- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
- Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pensions-Leitung durchgeführt.
- Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verloren gegangene Schlüssel wird mit 20 Euro Pauschalbetrag in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar oder ec-Karte zu bezahlen.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet.
- Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.

Damit es Ihnen an Nichts fehlt, informieren Sie uns bitte, wenn wir etwas für Sie tun können.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

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